DDIV / BSI: Mietnomadentum ist vermeidbar: Professionelle Verwalter schützen Eigentum

Mit dem Gutachten, das dem Phänomen des Mietnomadentums auf den Grund geht, haben das Bundesbau- und das Bundesjustizministerium einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der bisweilen von den Medien aufgeheizten Diskussion um Einmietbetrug geleistet. Dieser Vorstoß wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt, deren Mitglied der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) ist. Das Sondergutachten „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sog. Mietnomaden“ wurde gestern im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgestellt.

Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens, das von der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld unter Leitung von Prof. Jakoby erstellt wurde, zeigt sich einmal mehr, dass private Gelegenheitsvermieter im Vergleich zu professionellen Verwaltern und Vermietern deutlich stärker von so genannten Mietnomaden betroffen sind. Oftmals unterbleibt in diesen Fällen das Einholen von weiterführenden Informationen über potenzielle Mieter.

Dennoch dürften die Einzelfälle nicht verharmlost werden. Für die Betroffenen – in der Regel private Vermieter – sei Einmietbetrug ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum. „Nachdem das Gutachten gezeigt hat, dass der Schlüssel zur Vermeidung von Einmietbetrug zielgerichtete Erkundigungen über einen Mietinteressenten sind, fordert die BSI eine gesetzliche Klarstellung, dass die Möglichkeit zu Bonitätsauskünften über potenzielle Mieter nicht praxisfern datenschutzrechtlich eingeschränkt werden“, so der amtierende BSI-Vorsitzende Jens-Ulrich Kießling.

Der DDIV als Spitzenverband der Immobilienverwalter sieht sich daher gestärkt aus der Diskussion hervorgehen. Einmal mehr zeigt sich, dass professionell am Markt agierende Verwaltungs- und Vermietungsunternehmen, Eigentum schützen und Eigentümer vor Schaden bewahren.

 
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