


Grundsatzgespräch mit Parlamentarischen Staatsekretär Jan Mücke
Zu einem ausführlichen Grundsatzgespräch trafen sich in Berlin der Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und die DDIV-Verbandsspitze. Dabei konnte der DDIV seine politischen Anliegen vortragen und den Weg für weitere vertiefende Gespräche ebnen. Im Zentrum des Meinungsaustausches standen Fragen zur Harmonisierung des WEG-/Mietrechtes, zur Einsichtnahme des Verwalters ins elektronische Grundbuch, zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Energiekonzept der Bundesregierung.
In einer offenen Atmosphäre konnten Präsident Wolfgang D. Heckeler, Vizepräsident Steffen Haase sowie Geschäftsführer Martin Kaßler den Spitzenverband der Immobilienverwalter, den Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und seine Ziele gegenüber Staatssekretär Jan Mücke vom BMVBS vorstellen.
In der Diskussion breiten Raum nahmen neben anderen Themen vor allem die Wünsche des DDIV zur Harmonisierung von WEG- und Mietrecht ein. Am Beispiel der unterschiedlichen Abrechnungsarten (Leistungsprinzip contra Abflussprinzip, Wohnfläche versus Miteigentumsanteil) konnte die Problematik dargelegt werden.
Weiterhin trug der DDIV ausführlich die Forderung nach Einsichtnahme des Verwalters ins elektronische Grundbuch vor. Sowohl das Wohnungseigentumsgesetz als auch die Rechtsprechung legen dem Verwalter die Pflicht auf, sich immer wiederkehrend darüber zu informieren, wer tatsächlich Eigentümer in dem verwalteten WEG-Objekt ist. Diese Frage ist für wesentliche und haftungsrelevante Tätigkeiten des Verwalters wie z.B. für Einladungen zur Eigentümerversammlung, der Wahrung der Nicht-Öffentlichkeit der Versammlung, der Feststellung der Beschlussfähigkeit und bei Wohngeldzahlungsklagen von besonderer Bedeutung. Zumindest hauptberufliche und in den Fachverbänden organisierte Verwalter sollten die Möglichkeit erhalten, zumindest in Abteilung 1 und Bestandsverzeichnis Einsichtnahme zu erhalten.
„Eine weitere Benachteiligung gegenüber anderen Berufsständen könne auf Dauer nicht mehr hingenommen werden. Wir wissen, dass es ein langer Weg ist, um Änderungen zu erreichen. Aber wir gehen diesen Weg für unsere Mitglieder“, führte Präsident Wolfgang D. Heckeler aus. Vizepräsident Steffen Haase stellte gegenüber dem Ministerium dar, dass es „für die Zukunft unseres Berufsstandes wichtig sei, zumindest fachliche Mindestanforderungen für den Immobilienverwalter zu definieren. Insbesondere für den Verbraucher wäre dies eine große Hilfe, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Ebenso könnte damit die Forderung nach Verwalter-Einsichtnahme ins elektronische Grundbuch auf eine neue Stufe gestellt werden.“
Im Zusammenhang mit dem neuen Energiekonzept der Bundesregierung machte das DDIV-Präsidium deutlich, dass man hier eng mit den Forderungen der BSI – Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, deren Mitglied der DDIV ist, übereinstimmt. Daher sei man auch für eine weitere Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes von derzeit 936 Millionen €, um die zweiprozentige jährliche Sanierungsquote erfüllen zu können. Deutliche Kritik äußerte der DDIV aber an der Ausgabe der KfW-Fördermittel. Insbesondere die fehlende Bankdurchleitung, als auch die Probleme bei der Antragstellung bei „De-Minimis-Beihilfen“ sind dafür beispielhaft.