


Die Tarifvertragsparteien, der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft und die zuständigen Gewerkschaften haben sich am 28.05.2008 in Berlin auf folgendes Tarifergebnis verständigt. Nachdem die Gewerkschaften dem Tarifergebnis innerhalb der Erklärungsfrist bis zum 13. Juni 2008 zugestimmt haben, kann der Tarifabschluss in Kraft treten.
1.
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2008 bis 30.11.2010.
2.
Die Löhne und Gehälter (nicht die Ausbildungsvergütungen) werden zum 01.07.2008 um 3 % ( aufgerundet auf volle 10,00 Euro ) angehoben.
3.
In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt mit der Sonderzahlung gemäß § 8 Abs. 1 MTV ( Weihnachtsgeld ) 2008 eine Einmalzahlung an alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden.
Für diese Einmalzahlung gelten § 8 Abs. 6 und Abs. 8 MTV entsprechend. Die Einmalzahlung berechnet sich für die Zwischengruppen entsprechend § 3 Abs. 2 MTV. Für Teilzeitbeschäftigte erfolgt eine anteilige Zahlung im Verhältnis der Wochenarbeitszeit zu der betrieblichen Vollarbeitszeit ohne weitere Rundung. In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 nicht galt, können die Unternehmen die Einmalzahlung ganz oder in Teilen gewähren.
4.
Die Löhne und Gehälter (Nicht die Ausbildungsvergütungen) werden zum 01.07.2009 um weitere 1,5 %, aufgerundet auf jeweils volle 10,00 Euro, angehoben.
5.
In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt mit der Sonderzahlung gemäß § 8 Abs. 1 MTV ( Weihnachtsgeld ) 2009 eine Einmalzahlung an alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden gemäß Nr. 3 dieser Vereinbarung
In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 nicht galt, können die Unternehmen die Einmalzahlung ganz oder in Teilen gewähren.
6.
Die Löhne und Gehälter (Nicht die Ausbildungsvergütungen) werden zum 01.05.2010 um weitere 1 %, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, angehoben.
7.
Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.07.2008 für jedes Ausbildungsjahr jeweils um 30,00 Euro und ab 01.07.2009 um weitere 25,00 Euro angehoben.
Es handelt sich um ein dreistufiges Ergebnis mit einer Laufzeit von 29 Monaten. Damit wird dem Bedürfnis der Unternehmen an Planungssicherheit Rechnung getragen. Die linearen Erhöhungen gelten unterschiedslos für alle Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe erfasst zunächst nur fünf Monate. Die Einmalzahlungen für die Unternehmen in den alten Bundesländern in den Jahren 2008 und 2009 machen ein Vergütungsplus von etwa einem weiteren Prozentpunkt pro Monat aus, das kumuliert mit dem jeweiligen Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Damit soll auch die Möglichkeit zu einer für die Unternehmen und Arbeitnehmer förderlichen Nutzung - z.B. zu Zwecken der betrieblichen Altersversorgung - geschaffen werden. Die Einmalzahlungen sind für die Unternehmen in den alten Bundesländern obligatorisch. Sie können von den Unternehmen in den neuen Bundesländern nicht, ganz oder teilweise geleistet werden. Dies steht in der freien Entscheidung der Unternehmen.
Anders als in den vergangenen Jahren werden die Einmalzahlungen im Hinblick auf ihre Höhe nicht stichtagsbezogen gezahlt. Für Arbeitnehmer, die unterjährig im Unternehmen eintreten oder ausscheiden besteht der Anspruch somit wie der auf die Sonderzahlungen nach $ 8 MTV anteilig. Gleiches gilt für Fälle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gemäß $ 8 Abs. 6 MTV. Zu beachten ist dabei, dass die Vorschrift für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. des Folgejahres anzuwenden ist. Ändert sich die Dauer der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers findet entsprechend die für die Sonderzahlungen geltende Regelung in § 8 Abs. 8 MTV Anwendung. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlungen anteilig, ohne dass eine weitere Aufrundung erfolgt.
Die Auszubildenden nehmen an diesen Regelungen nicht teil. Da die tarifliche Ausbildungsvergütung in der Immobilienwirtschaft in Deutschland schon seit geraumer Zeit keinen Spitzenplatz mehr einnimmt, sondern eher im unteren Mittelfeld angesiedelt ist, waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass durch eine spürbare Erhöhung den Anforderungen der Ausbildung aber auch der Attraktivität des Ausbildungsberufes Genüge getan werden muss. Die Erhöhung tritt zu Beginn der Laufzeit des Tarifvertrages ein. Weitere Erhöhungen sind dann jedoch bis zum Ablauf des Tarifvertrages nicht vorgesehen.
Das Tarifergebnis hat ein tarifmathematisches Volumen von ca. 3,12 % für die Unternehmen in den alten Bundesländern und ca. 2,29 % für die Unternehmen in den neuen Bundesländern.
Weitere Informationen erteilt auf Anfrage - Mitgliedschaft beim AGV vorausgesetzt - der Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft e.V.,
Tel. 02 11/96 13 - 50