


Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoebuD), eine gemeinnützige Vereinigung, die sich für den Datenschutz einsetzt, bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen den derzeit in der Vorbereitung befindlichen Zensus 2011 (vgl. hierzu Telegramme 72/2009 und 15/2010) vor.
Dabei bemängeln die Datenschützer unter anderem die im Rahmen der Befragung von knapp 18 Mio. Immobilieneigentümern vorgesehene Gebäude- und Wohnungszählung. Dabei sind die Eigentümer von Immobilien verpflichtet, verschiedene Angaben zu den Merkmalen ihrer Gebäu-de und den in den Räumlichkeiten lebenden Mietern zu machen. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen diese Auskunftsverpflichtung, die bußgeldbewehrt ist und auch zwangsweise durchgesetzt werden kann. An der Verfassungsbeschwerde kann sich jeder von dem Zensus 2011 Betroffene beteiligen, also insbesondere auch Immobilieneigentümer.
Unter www.zensus11.de finden sich alle für die Ver-fassungsbeschwerde relevanten Informationen. Dort besteht auch noch bis zum 12. Juli 2010 die Möglichkeit, die Verfassungsbeschwerde namentlich zu unterstützen.
RA STEFAN WALTER