


Am 9. Mai wird der Zensus, die erste bundesweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung seit der Wiedervereinigung durchgeführt. Für die Erhebungen des Zensus 2011 besteht gesetzliche Auskunftspflicht. In der Bundesrepublik sind davon rund 17,5 Millionen Immobilieneigentümer und Immobilienverwalter betroffen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) appelliert als Spitzenverband der Verwalterwirtschaft sich zwingend an diesem Verfahren zu beteiligen.
Mit dem Zensus sollen nachvollziehbare Daten zu Anzahl, Größe und Ausstattungen von Wohnungen erzielt werden. Zudem verspricht sich die Politik davon wertvolle Hinweise auf die künftige Stadt- und Wohnentwicklung in Deutschland.
An der Vorbefragung zum Zensus vor einigen Monaten hatten sich nur annähernd die Hälfte der Immobilieneigentümer und -verwalter beteiligt. Kam es hier noch zu keinen Erinnerungs- oder Mahnbescheiden, so wird dies nach dem 9. Mai der Fall sein. Bußgeldbescheide von bis zu 5.000 € sind danach möglich.
Der Zensus 2011 wird in Deutschland erstmals mit einem in weiten Teilen registergestützten Verfahren durchgeführt. Diese Methode nutzt so weit wie möglich vorhandene Verwaltungsregister. Da in Deutschland keine flächendeckenden Register mit den Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen vorhanden sind, wird es im Rahmen des Zensus 2011 eine schriftliche Gebäude- und Wohnungszählung geben. Das Frageprogramm und die Auskunftspflicht sind in den §§ 6 und 18 Abs. 2 ZensG 2011 geregelt.
Die Auskunftspflicht beinhaltet Angaben über das Gebäude selbst wie z.B. Art des Gebäudes, Anzahl Wohnungen, Gebäudetyp, Eigentumsverhältnisse, Baujahr und Heizung. Diese Angaben werden vom Verwalter den Statistischen Landesämtern übermittelt. Für jede Wohnung im Gebäude werden Daten wie z.B. Art der Nutzung, Fläche, Zahl der Räume sowie die Existenz sanitärer Anlagen erhoben. Für diese Angaben der Wohnung könnte grundsätzlich auch der Verwalter Auskunft geben. Allerdings werden im Rahmen der Wohnung weitere Details abgefragt, wie die Anzahl der Bewohner, der Wohnungstyp, die genauen Eigentumsverhältnisse der Wohnung sowie Namen von bis zu zwei Wohnungsnutzern. Für die zuletzt genannten Merkmale kann der Verwalter keine Auskunft erteilen, daher ist hier der Wohnungseigentümer gefragt.
Das Zensusgesetz 2011 trat in Deutschland am 16. Juli 2009 in Kraft und legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird und welche Daten abgefragt werden. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird beim registergestützten Zensus nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt. Zuletzt fanden Volkszählungen 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt.